Allgemeine Bedingungen für Teilnahme am strand-ausritt Verpflichtung der Teilnehmer

Wir weisen darauf hin, dass diese Vereinbarung ab dem Zeitpunkt des Unterschreibens bis zum Ende der Strand-ausritt Rechtsgültig ist.

Allgemeine Bedingungen für Teilnahme am strand-ausritt Verpflichtung der Teilnehmer:

  • Die oben genannten Informationen wurden wahrheitsgemäß ausgefüllt.

  • Die Reitschule De Zwaanhoek setzt voraus, dass der Teilnehmer über ausreichende

  • Fähigkeiten bezüglich des Reitens verfügt.

  • auf und ab satteln

  • Auf die richtige, pferdefreundliche Art und Weise, in Gleichgewicht das leicht traben und

    lenken beherrscht, in alle 3 Gangarten (schritt, trab und Galopp) auch in jeder unerwarteten

    Situation das passieren kann beim Reiten des Pferdes.

  • Beim Reiten ist das Tragen eines Reithelmes, Reitstiefel (oder Reitschule) und lange Hosen, am

    besten eine Reithose grundsätzlich Pflicht.

  • Der Teilnehmer benutzt eine Aufsteighilfe unter Aufsicht der Reitlehrerin der Reitschule De

    Zwaanhoek.

  • Rauchen, essen und trinken ist auf den Pferden nicht erlaubt. Der Konsum von Alkohol ist vor

    einen Strand-ausritt nicht erlaubt untersagt

  • Der Teilnehmer und Angehörige haben den Anweisungen der Reitlehrer unbedingt Folge zu

    leisten. Die Reitschule De Zwaanhoek ist berechtigt der Teilnehmer von der Teilnahme am Strand-ausritt aus zu schließen, wenn der Stall und Reithalle regeln nicht befolgt werden. Bei Ausschluss einer weiteren erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Kosten.

  • Wenn es sich herausstellt, dass der Teilnehmer nicht genug reit Erfahrung hat ist die Reitschule De Zwaanhoek berechtigt, der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen aus zu schließen. Bei Ausschluss einer weiteren Teilnahme erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Kosten.

  • Das Reiten mit Go-Pro auf der Reitkappe ist untersagt. Ein Schutzweste ist erlaubt.

    Rücktritt

  • Bis zu 48 Stunden vor dem Beginn der Strand-ausritt kann kostenlos storniert werden.

  • Im Falle einer Stornierung, weniger als 48 Stunden vor dem Beginne der Strand -ausritt,

  • wird das volle Betrag in Rechnung gestellt.

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  • Bei Rücktritt aus unerwarteten medizinischen Gründen empfehlen wir Ihnen sich an Ihre Reiserücktrittsversicherung zu wenden.

  • Für den Fall das die Reitschule De Zwaanhoek aus höherer Gewalt oder wenn der Strand- ausritt nicht die ausreichende Teilnehmerzahl erreicht und deswegen ausfallen muss, ist die Reitschule De Zwaanhoek berechtigt den Strand-ausritt bis 8 Stunden vor den Beginn zu kündigen. Die Reitstall De Zwaanhoek wird der Teilnehmer so bald wie möglich Bescheid geben und hier bekommen Sie eine volle Rückerstattung der bezahlten Geldbetrag.

    Haftung

  • Die Reitschule De Zwaanhoek haftet nicht bei, NICHT Befolgung der Weisungen oder Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen.

  • Der Teilnehmer haftet gegenüber der Reitschule De Zwaanhoek und Dritten für Schaden die durch Handlungen oder Unterlassungen seiner selbst oder seiner Familienangehörigen verursacht werden.

  • Die Reitschule De Zwaanhoek haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Verlust und oder Sachbeschädigung des Teilnehmers.

  • Der Teilnehmer ist sich bewusst, und akzeptiert das, mit dem Reiten und Umgang mit den Pferden verbundene Risiko. Das Risiko kann sich jederzeit, und unter allen Umständen, ergeben aus der eigenen Energie den Tiers und bleibt damit unberechenbar.

  • Der Kunde ist verpflichtet eine Mindestversicherung (Privat Haftpflicht und Kranken Versicherung) für die vorgenannten Risiken abzuschließen.

  • Die Reitschule De Zwaanhoek wird erst dann haften, gegenüber dem Teilnehmer, wenn dieser gelittene Schaden, die Folge ist, einer Handlung oder Fahrlässigkeit des Reitschule De Zwaanhoek die ernsthaft gegen die Sorgfalt verstößt, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Reitstall De Zwaanhoek ausgeübt werden muss.

  • Die Haftung des Reitschule De Zwaanhoek, ex Artikel 6:179 BW beschränkt sich auf Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die gegen die Ordnungsgemäße Einhaltung des Reitschule De Zwaanhoek im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verstößt.

  • Die Haftung der Reitschule De Zwaanhoek ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, der durch die von der Reitschule De Zwaanhoek abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist.

  • Die Haftung der Reitschule De Zwaanhoek beschränkt sich ferner auf Schäden die unmittelbar

    auf eine Handlung oder Unterlassung im Sinne des vorübergehen Mitglieds zurückzuführen sind, mit diesem Vertrag geschlossen wurde. Die Reitschule De Zwaanhoek haftet daher niemals für direkte Kosten und indirekte Schäden in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder verursacht durch einen Fehler oder einen Mangel in der Vereinbarung.

    Sonstiges

• Während unserer Strand-ausritten werden Bilder und Videos gemacht, die so bald wie möglich, nach der Ausritt auf der Website der Reitschule De Zwaanhoek veröffentlicht werden. Bilder und Videos können auch als Werbematerial für die Reitstall De Zwaanhoek verwendet werden. Bitte berichten Sie uns, bevor der Anfang der Strandausritt, wenn Sie gegen eine Veröffentlichung sind.